Diese AGB`s werden im Auftragsfall zum Vertragsbestandteil.

 

Die Grundlage des Angebotes ist die VOB in allen Teilen , die DIN 18451 in der jeweils letzten gültigen Fassung, sowie die DIN EN 12811 bzw. DIN 4420.

 

Folgende 21 Punkte werden zusätzlich vereinbart:

 

 

 

1  Die Freimeldung der Gerüste zum Abbau erfolgt gem. VOB 3 Werktage vor der Nutzungsfreigabe schriftlich durch den Auftraggeber. Bei mündlicher Freigabe zählen die Aufzeichnungen der Firma Gerüstbau Wisotski.

 

2  Mieten werden gem. BGB für jeden angefangenen Monat im Voraus zu 100 % fällig und abgerechnet. Zuviel gezahlte Mieten werden vom Auftragnehmer als Gutschrift spätestens bei Schlussabrechnung zurück erstattet.

 

3  Für alle besonderen Leistungen ( Leistungen ohne Vertragsvereinbarungen ) die durch den Auftraggeber verlangt werden erhebt der Auftragnehmer grundsätzlich Vergütungsanspruch. Der Auftraggeber hat den Abruf von besonderen Leistungen schriftlich anzufordern, bei nur mündlicher Anforderung besteht keine Leistungspflicht seitens der Firma Gerüstbau Wisotski.

 

4  Kosten der An- sowie Abfahrten für Umbauarbeiten und zusätzliche Maßnahmen für die keine vertraglichen Einzelfristen vereinbart wurden, sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

5  Stundenlohnarbeiten die zur Erfüllung besonderer Leistungen beauftragt werden, gelten sofern nicht vor Ort unterzeichnet als anerkannt, sofern ihnen innerhalb 3 Tagen nach Faxzustellung nicht widersprochen wird.

 

6  Gerüstmängel hat der Auftraggeber nach Fertigstellungsanzeige durch den Arbeitnehmer mit einer Frist von 5 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen. Montagen und Demontagen am bestehenden Gerüst sind dem Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers untersagt. Der Auftraggeber trägt das Sorgerecht für die vom Auftragnehmer gemieteten Gerüste. Zerstörte Teile müssen kostenpflichtig zum Neupreis ersetzt werden. Während der Bauphase von den Gerüstnutzern demontierte Teile müssen, falls vom Auftragnehmer wieder montiert, ihm als Zusatzaufwand entschädigt werden.

 

7  Nach Freigabe der Gerüste zum Abbau durch den Auftraggeber müssen diese sich in einem besenreinen Zustand befinden, stark beschmutzte, oder mit Baumaterial beladene Gerüste, werden kostenpflichtig durch den Auftragnehmer gereinigt. Reinigungsgebühr beträgt pauschal 100,- EUR.

 

8 Beschädigte und fehlende Gerüstteile werden zum Wiederbeschaffungspreis ersetzt, sofern ein Verschulden des Bestellers vorliegt. Soweit sich der Auftraggeber zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter bedient, hat er für deren Fehlverhalten einzutreten.

 

9    Wird ein Gerüst infolge höherer Gewalt (z. B. Feuer, Gebäudeeinsturz, Sturm ab Windstärke 6 und dergleichen) beschädigt, ist vom Auftraggeber der Wiederbeschaffungspreis zu erstatten, einschließlich Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (Instandsetzung von Planen und Netzen etc.). Der Auftraggeber tritt schon jetzt insoweit seine Ansprüche gegen die von ihm abzuschließende Bauwesenversicherung an uns ab.

 

10   Reklameschilder dürfen nur mit unserer besonderen Genehmigung an den Gerüsten angebracht werden. Eine bau- oder sicherheitspolizeiliche Haftung wird jedoch nicht übernommen.

 

11   Eventuell erforderliche Genehmigungen für Gerüsterstellungen wie auf öffentlichen Gehwegen, Straßen oder Nachbargrundstücken und dgl. sind bauseits zu Lasten des Auftraggebers einzuholen. Eventuell anfallende Gebühren sowie die dadurch entstehenden Mehrkosten (Absperrungen, Fußgängerdurchgänge, Beleuchtungsanlagen, Schilder, etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

12   Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Quittierung der von uns aufgestellten Protokolle z B über vorgenommene Verankerungszahl, Anzahl Leiteraufgänge u. dergl. Ist die Anzahl und der Zustand der Verankerungen und der Gerüste abweichend vom quittierten Zustand, so haftet der Besteller für die Folgen hieraus und entbindet uns von jeglicher Haftung.

 

13  Die Gerüste dürfen nur für den im Angebot/ Freigabe  angegebenen Zweck und stets nur nach Maßgabe der Gerüstordnung DIN EN 12811, sowie DlN4420 Sowie  benutzt werden. Zuwiderhandlungen entbinden uns von der Verantwortung für etwaige daraus entstehende Folgen.

 

14   Jede eigenmächtige Veränderung des Gerüstes sowie am Gerüst ist unzulässig. Verstrebungen, Leiteraufgänge und Rückenschutz, das Anbringen von Aufzügen Planen und Netzen, das Untergraben der Gerüste und dergleichen.

 

15  Wir sind berechtigt, das Gerüst unentgeltlich zur Werbung für uns zu benutzen.

 

16  Zahlungen sind innerhalb vereinbarter Fristen zu leisten. Nicht gewährte Skontoabzüge oder Leistungskürzungen bleiben als Forderung des Auftragnehmers bis zur endgültigen Klärung bestehen.

 

17  Bei Leistungskürzungen durch den Auftraggeber ist innerhalb 14 Tagen ein gemeinsamer Aufmaß Termin mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren.

 

18   Durch den Auftragnehmer entstandene Schäden, am Bauwerk und sonstigem Fremdeigentum, müssen binnen 3 Tagen schriftlich angezeigt werden. Evtl. Sicherheitseinbehalte werden nur gegen Vorlage einer Schadensrechnung oder eines aussagefähigen Angebotes vom Auftragnehmer akzeptiert.

 

19   Der Auftragnehmer behält sich das Recht der Schadensbeseitigung vor. Für Gerüste auf Dächern, behält sich der Auftragnehmer je nach Situation das Recht des Haftungsausschlusses vor.

 

20   Die Firma  Gerüstbau Wisotski behält sich das Recht auf Geltendmachung einer Bauhandwerksicherung gem. § 648 a BGB vor, sofern sich das Zahlungsverhalten oder die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtern.

 

21 Die Vorhaltezeit beträgt 4 Wochen ab Stelldatum. Die Übergabe der Gerüste (Beginn der Standzeit) erfolgt automatisch mit Fertigstellung. Die Abnahme mit Beginn der Arbeiten. Bei längerer Beanspruchung wird für jede angefangene Woche eine Miete in Höhe von 5% des Gesamtpreises separat in Rechnung gestellt. Der vorzeitige Abbau hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung.

 

22   Für die Gerüsterstellung setzen wir voraus, dass die Aufstellflächen eingeebnet und tragfähig sowie frei von Behinderungen sind. Für Beschädigungen von Pflanzen, Sträuchern und Bäumen im Bereich der Aufstellflächen übernehmen wir keine Haftung.

 

23   Im Auftragsfall wird dieses Formblatt Vertragsbestandteil sofern nicht binnen 5 Werktagen schriftlich widersprochen wird.